Ehrenordnung

Stand 17.12.2019

 

Vorwort 

Der Vereinsvorstand erlässt eine Ehrenordnung, nach welcher im Verein Ehrungen in Bezug auf Vereinszugehörigkeit, im Lebenslauf seiner Mitglieder sowie ehrenamtlicher Tätigkeiten vorgenommen werden.

Die SG-Germania Homberg 1911 e.V. verleiht nach Maßgabe dieser Ehrenordnung an seine Mitglieder Auszeichnungen. Auszeichnungen können auch an Nichtmitglieder verliehen werden. Die Auszeichnung kann durch die Verleihung von:  

a) Urkunden 
b) Ehrenurkunden 
c) Vereinsnadel in Silber oder Gold 
d) Erinnerungsteller, -pokale 
e) Sachpreise 
f) Ehrenmitgliedschaften 
g) Ehrenvorstandschaften 
erfolgen.

Ehrungen sollen grundsätzlich im Rahmen vereinseigener Veranstaltungen im Beisein zahlreicher Mitglieder (z.B. Generalversammlung, Weihnachtsfeier, Jubiläumsveranstaltungen etc.) wahrgenommen werden. 

Ausnahme sind Ehrungen im Bereich des Lebenslaufes, die zeitnah erfolgen.

 

Ehrungen im Bereich „Mitgliedschaften“ 

Für die Vereinsmitgliedschaft im Verein werden folgende Auszeichnungen verliehen:

 

1.)     für 25 jährige Vereinsmitgliedschaft: Urkunde und ein Präsent

2.)     für 40 jährige Vereinsmitgliedschaft: Urkunde und  ein Präsent

3.)     für 50 jährige Vereinsmitgliedschaft: Urkunde und ein Präsent   

4.)     für 60 jährige Vereinsmitgliedschaft: Urkunde und ein Präsent.

5.)     Ehrung für 65 Jahre Mitgliedschaft und alle weitere 5 Jahre mit Urkunde und einem Präsent

 

Bei der Festlegung / Berechnung der Vereinszugehörigkeit wird der offizielle Eintritt / Mitgliedschaft  in den Verein zu Grunde gelegt.  

 

Besondere Verdienste
Weiterhin kann der Vorstand bestimmte Mitglieder für deren besondere Verdienste rund um die Vereinsarbeit mit besonderen Ehrungen versehen. Vorschläge können von allen Vereinsmitgliedern bei der Mitgliederversammlung und/oder beim Vorstand eingereicht werden. Die Auszeichnungsmöglichkeiten sind Urkunden, Erinnerungsteller, -pokale und Sachpreise. Die Ehrung soll bei besonderen Anlässen vorgenommen werden. 

 

Ehrenmitgliedschaft 

Mit der Ernennung zu Ehrenmitgliedern sollen verdiente Persönlichkeiten des Vereins für ihr langjähriges Engagement geehrt werden. Die Ehrenmitgliedschaft soll eine besondere Ehrung bleiben und gilt auf Lebenszeit. Sie berechtigt zu freien Eintritt zu allen Veranstaltungen sowie zur Mitgliedsbeitragsbefreiung. Ehrenmitglieder sind immer auch Repräsentanten des Vereins SG Germania Homberg 1911 e.V.
Die Ernennung erfolgt per Ehrenurkunde durch den Vorstand und soll bei besonderen Anlässen vorgenommen werden.  

 

Ehrenvorstandschaft 

Ehemalige Vorstände, die sich jahrelange um die Entwicklung des Vereins besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenvorständen ernannt werden. Sie sollen damit dem Verein als Berater und Förderer verbunden bleiben. Ehrenvorstände können an Vorstandssitzungen beratend teilnehmen. Sie verfügen über ein Stimmrecht auf Lebenszeit. Die Ehrenvorstandschaft gilt auf Lebenszeit und berechtigt zu freien Eintritt zu allen Veranstaltungen sowie zu Mitgliedsbeitragsbefreiung. Die Ernennung erfolgt per Ehrenurkunde durch den Vorstand und soll bei besonderen Anlässen vorgenommen werden.  

Ehrenvorstand kann werden, wer mindestens 20 Jahre Vereinstätigkeit im Vorstand der SG Germania Homberg 1911 e.V. ausgeübt hat.

 

Nichtmitglieder

Auch Nichtmitglieder können für besondere Verdienste und Leistungen für den Verein geehrt werden (z. B. langjährige Sponsoren und Förderer usw.). Das Vorschlagsrecht obliegt alleine dem Vorstand. Die Art der Auszeichnung ist individuell zu regeln. 

 

Ehrungen im Bereich des Lebenslaufs 

1. Geburtstage

Zum 60., 65., 70., 75., 80., 85., sowie alle weiteren 5 Jahre gratuliert der Verein mit einem Geschenk, welches durch eine Abordnung vom Vorstand und/oder Ältestenrat überbracht wird.

 

2. Hochzeiten aktiver Fußballer 

Gratulationen und Präsente zu Hochzeiten aktiver Fußballer sind zeitnah durch den Vorstand zu planen und durchzuführen.

 

3. Todesfälle 

Bei Todesfällen von Vereinsmitgliedern obliegt es dem Vorstand, eine Totenehrung, still oder öffentlich, vorzunehmen. An die Hinterbliebenen wird eine Beileidskarte übersandt. 

Beim Ableben eines aktiven Sportlers oder verdienten Vereinsmitglied, erfolgt die Totenehrung durch einem Nachruf in der Tageszeitung. Zusätzlich kann von einem Vertreter des Vorstandes oder Ältestenrat eine kurze Grabrede gehalten werden. 

 

Inkrafttreten

Diese Ehrenordnung wurde vom Vorstand der SG Germania Homberg verabschiedet und wird ab dem 01.01.2020 in Kraft gesetzt.